Kongressberichte
"Integration aus Sicht der Eltern", lautete am 25.11. 2003 der Titel des Referates von Petra Brammerloh (Hannover) und Beate Tonn ( Einbeck) auf dem MHH Workshop " Cochlear - Implant bei Kindern, Interdisziplinärer Workshop für Eltern, Lehrer, Therapeuten".
Integration ist kein Problem, dessen für und wider diskutiert werden kann, sondern eine Aufgabe, die den Menschen in einer demokratischen Gesellschaft aufgegeben ist.
(Jacob Muth)
Integration hörbehinderter Kinder in der Regelschule
Vorstellung:
Mein Name ist Beate Tonn, ich komme aus Naensen, bei Einbeck. Ich habe 3 Kinder im Alter von 14,12 und 9 Jahren. Mein jüngster Sohn Alexander ist von Geburt an, an Taubheit grenzend schwerhörig. Dies wurde bei Alexander mit 11 Monaten diagnostiziert. Er wurde mit Hörgeräten versorgt und kam relativ gut in die Sprache. Seine sprachliche Entwicklung wurde allerdings von wiederkehrenden Mittelohrentzündungen gestört, so dass wir Alexander im Alter von 3;9 Jahren mit einem Cochlea Implantat der Firma Clarion versorgen ließen. Von da an machte er stetig Fortschritte in seiner Entwicklung. Er besuchte 3 Jahre einen integrativen Kindergarten, leider nicht im Einzugsgebiet des Wohnortes. Heute besucht er die 3. Klasse der Grundschule am Wohnort.
Viedeosequenzen: Alexander stellt sich vor. Unterrichtseinblicke.
Mein Name ist Petra Brammerloh, ich lebe mit meiner Familie in Wilkenburg, in der Region Hannover. Ich habe zwei Kinder die 8 und 12 Jahre alt sind. Meine Tochter Tomke ist von Geburt an, an Taubheit grenzend schwerhörig. Dies wurde mit einem Jahr diagnostiziert, sie trug dann mit geringem Erfolg zwei Jahre Hörgeräte und wurde mit drei Jahren in der MHH mit einem Cochlea Implantat der Firma Advanced Bionics versorgt. Seit dieser Zeit macht ihre Sprachentwicklung stetig Fortschritte. Sie besuchte eine Kindergruppe ( vom 1; 6 bis zum 4. Lebensjahr), eine integrative Kindergartengruppe (4. -7.Lebensjahr) und wird jetzt in der zweiten Klasse der Regelschule am Wohnort beschult.
Videosequenz
In der Grundschule: Tomke erzählt im Morgenkreis vom Wochenende
Unser Fazit nach der Implantation lautet: Es hat sich gelohnt!
Die gesamte Entwicklung unserer Kinder, einschließlich der Sprachentwicklung schreitet voran und wir haben noch nie bereut, uns für eine Implantation entschieden zu haben.
Wir stehen hier für eine Gruppe von Eltern, die sich sehr intensiv mit Integration und Förderung hörgeschädigter Kinder beschäftigt hat. Wir möchten nun ihre Aufmerksamkeit kurz auf den Bereich der vorschulischen Förderung lenken. Unser zentrales Thema aber ist die Integration hörbehinderter Kinder in der Regelschule.
1. Diagnose und vorschulische Förderung
Das A und O der gesamten Förderung eines schwerhörigen Kindes ist eine qualifizierteElternberatung, intensive Anleitung und Reflexion auch mit Hilfe vonVideoanalysen.
Die Eltern und nicht die Therapeuten, sind die entscheidenden Bezugspersonen und sie müssten umfassender begleitet und in ihrem Umgang mit dem Kind bestärkt und angeleitet werden.
Nach der Diagnose muss verbindlich der Erstkontakt zwischen Eltern und Frühförderstelle hergestellt werden, und zeitnah ein erstes Beratungsgespräch stattfinden.
Nach einer Implantation bzw. der Versorgung mit Hörgeräten ist unseres Erachtens die Vernetzung von Hilfen und regelmäßiger Austausch über Entwicklungsstand und Ziele der Therapien die wichtigste Aufgabe. Da ein Früherzieher bis zur Einschulung das Kind und die Eltern begleitet, könnte er diese Aufgabe übernehmen, z.B. regelmäßige Ringgespräche zu koordinieren.
FrüherzieherIn des
LBZH Abteilung Frühförderung
Rehabilitationseinrichtung
Eltern Kind Sprachtherapie/Logopädie
And. therap. Maßnahmen
Kindergarten / Schule
2. Integration in der Schule
Wir haben mit unseren Kindern den Weg in die Regelschule gewagt. Er war und ist für uns Eltern zeitlich sehr aufwendig, weil wir die Entwicklung unserer Kinder sehr viel genauer begleiten und beurteilen müssen, als dies bei gut hörenden Kindern der Fall ist. Es stellen sich immer wieder neu die Fragen nach der sozialen Integration, der Identitätsbildung, der emotionalen Stabilität und dem Leistungsstand. Sind die schulischen Erwartungen und Ansprüche von den Kindern zu bewältigen, oder braucht es mehr Hilfen, und wer kann sie geben?
Integration ist kein konstanter Zustand, das Gelingen ist abhängig von einer Vielzahl von Einflüssen, die einem ständigen Wechselspiel unterlegen sind.
Natürlich wissen wir, dass die Integration nicht für alle Kinder und zu jeder Zeit der richtige Weg ist. Nicht alle Kinder erreichen mit Hilfe neuester Technik eine so gute Hör- und Sprachkompetenz, dass sie dem Unterricht in der Regelschule folgen können.
Wir behalten uns vor, die Schulfrage immer wieder neu zu stellen. Und entscheiden wir uns dann für die Sonderschule, so verstehen wir dies nicht als Scheitern unserer Kinder. Sie benötigen oft mehr Zeit und individuelle Hilfen, um das gleiche Pensum zu schafften, wie ihre MitschülerInnen. Unser auf Selektion ausgerichtetes Schulsystem sieht diese Form der Unterstützung nicht vor.
Wenn unsere Kinder aber die Sonderschule besuchen, investiert der Staat wie selbstverständlich fast das dreifache an Kosten in ihre Ausbildung!!!
( Ein Platz an einer Sonderschule kostet ca. 10700,-€ und ein Platz an einer niedersächsischen Grundschule 3600 € )
Wesentliche Voraussetzung für das Gelingen einer integrativen Beschulung ist die Qualität und Quantität des betreuenden Mobilen Dienstes. Wir beschreiben Ihnen jetzt kurz die aus unserer Sicht wichtigsten Aufgaben des Mobilen Dienstes.
Die Entwicklung eines individuellen Förderplanes für das hörbehinderte Kind.
Die Grundschullehrkräfte benötigen eine umfangreiche hörgeschädigtenspezifische Beratung hinsichtlich Methodik, Didaktik und Technik.
In Unterrichtseinheiten sollten die Themen Hören, Verstehen und die besondere Situation einer hörbehinderten MitschülerIn thematisiert werden.
Im Förderunterricht sollten fachbezogene Fördermaßnahmen (z.b. Hörtaktik, Ableseübungen) angeboten werden.
Tragende Säule der integrativen Beschulung ist die Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus. Nur wenn z.B. die Unterrichtsthemen im Vorfeld bekannt sind, können die Eltern wesentliche Vokabeln erarbeiten. (Beispiel Schlittenfahren – Rodeln)
Nur durch diese Hilfen werden die Kinder in die Lage versetzt erfolgreich am Unterricht teilzunehmen.
Sind die vorhandenen Förderangebote nicht ausreichend, sollte mit Eltern und Lehrkräften über ergänzende Hilfsangebote (Erhöhung der Förderstunden, Einsatz einer Schulbegleitung) nachgedacht werden.
Unser Fazit aus den Erfahrungen mit dem Mobilen Dienst lautet :
Wir halten die zur Zeit geleistete Unterstützung unserer hörbehinderten Kinder in der Regelschule weder qualitativ noch quantitativ für ausreichend.
Viele Aufgaben können von den Lehrkräften im Mobilen Dienst überhaupt nicht umgesetzt werden, weil sich das Stundenbudget des Mobilen Dienstes nicht an den Schülerzahlen und den Bedürfnissen der SchülerInnen orientiert und die Fahrtzeiten zu wenig beachtet werden.
Die RegelschullehrerInnen fühlen zu recht im Stich gelassen, wenn angekündigte Unterstützung nicht geleistet wird.
Zudem werden hörbehinderte Kinder, die im ländlichen Raum leben, noch schlechter mit Förderstunden versorgt, als diejenigen, die im Nahbereich eines Förderzentrums leben.(ein wöchentlicher Besuch bis zu einem Besuch im Schulhalbjahr)
Da die LBZH aufgrund ihrer Versorgung nicht in der Lage sind, diese SchülerInnen angemessen zu unterstützen, müssen die Lehrerstunden aufgestockt oder alternative Förderkonzepte vor Ort entwickelt werden.
Überlegungen und Forderungen zur Integration hörgeschädigter Kinder in der Regelschule
Wir wenden uns sowohl an die Regel- und Sonderschulen, als auch an die übergeordnete Schulverwaltung und an das Kultusministerium.
Wir stellen Ihnen anhand unseres Forderungskataloges vor, wie eine effektive und nachhaltige Förderung aussehen könnte:
Wir fordern ein eigenständiges Stundenbudget für den Mobilen Dienst, abhängig von den aktuellen Schülerzahlen.
Wir fordern für die Grundschule:
Max. 20 Kinder pro Klasse
5 Std. Förderung durch einen Hörgeschädigtenpädagogen in der Woche
Alternativ: 1 Std. Mobiler Dienst in der Woche und zusätzlich 5 Std. Förderung durch einen Regelschulpädagogen
Regelmäßige Ringgespräche ( ¼ jährlich) mit Sonderschullehrkraft, Regelschulpädagogen und Eltern zum Entwicklungs- und Lernstand der Kinder.
Entwicklung von Förderplänen
Bei Bedarf eine Schulassistenz (das „OHR“ für unsere Kinder)
Wir fordern, das die schulischen Rahmenbedingungen ab Klasse 5 so gestaltet werden, das auch ein hörbehindertes Kind erfolgreich über die gesamte Mittelstufe an der Regelschule beschult werden kann. Für die Praxis bedeutet dies eine noch intensivere Begleitung und Unterstützung, als in der Grundschule. Viele Kinder, die die Grundschule erfolgreich besucht haben, sind durch die veränderten Anforderungen (z.b. neue Lerngruppe, Fachlehrerprinzip) überfordert und wechseln dann an die zuständige Sonderschule. Um dies zu verhindern müssen dringend regionale Schulkonzepte für schwerhörige SchülerInnen entwickelt werden . Denn immer mehr Kinder erreichen durch frühzeitige Diagnose, technische Versorgung und Frühförderung eine gute Lautsprach- und Hörkompetenz, die sie befähigt mit guthörenden Kindern gemeinsam beschult zu werden.
Ein regionales Konzept für schwerhörige SchülerInnen könnte folgendermaßen aussehen:
Jede Region schafft an den allgemeinbildenden Schulen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) einen Standort, an denen hörbehinderte SchülerInnen gemeinsam mit guthörenden SchülerInnen unterrichtet werden. So könnten LehrerInnen und hörgeschädigte Kinder von gewonnenen Erfahrungen profitieren und technische und räumliche Ausstattung mehrfach genutzt werden.
Gute Lernbedingungen bieten Klassen in denen z.b. 12 guthörende und 4 hörgeschädigte Kinder gemeinsam unterrichtet werden . Der Unterricht in Fächern mit hohen Sprachanteilen sollte von Hörgeschädigtenpädagogen erteilt werden.
Bislang können wir Eltern die besonderen Interessen unserer regelbeschulten hörbehinderten Kinder in der Sonderschule nicht vertreten.
Wir fordern eine Elternvertretung für die Kinder, die vom Mobilen Dienst betreut werden, in den Schwerhörigenschulen mit allen äquivalenten Stufen bis hin zum Landeselternrat.
Hörbehinderte Kinder in Regelschulen sind in Einzelintegrativen Maßnahmen. Ihnen fehlt die Möglichkeit der Identifikation mit Gleichbetroffenen und ein selbstbewusstes Umgehen mit ihrer Behinderung und ihren besonderen Bedürfnissen bezogen auf den Schulunterricht.
Wir fordern die Durchführung von SchülerInnenseminaren !
An einem Wochenende oder in eintägigen Seminaren sollten hörbehinderte SchülerInnen die Möglichkeit haben unter „optimalen“ Bedingungen in den Klassenräumen des LBZH bzw. der Schule für Schwerhörige, z.b. einen Lesetext, Sachtext oder anderes zu erarbeiten. Hierbei könnte zwanglos mit Technik experimentiert werden, Hörtaktik thematisiert und erprobt werden, die SchülerInnen könnten ihre Erfahrungen austauschen. Die Teilnahme sollte allen SchülerInnen mindestens einmal im Jahr möglich sein.
Zur Zeit gibt es unseres Wissens nach keine Fortbildungsangebote der regionalen Lehrerfortbildung für Lehrkräfte, die hörgeschädigte Kinder unterrichten.
Wir fordern Fortbildungen für Regelschullehrkräfte und deren Kollegien, die in die Regionale Lehrerfortbildung eingebettet werden.
Wir erwarten:
- einen vierteljährlichen Austausch der Regelschulkräfte untereinander
- Betreuung dieser Treffen durch die in der Region eingesetzte Hörgeschädigtenpädagogen des Mobilen Dienstes.
Bisher gibt es keinen Rechtsanspruch auf die integrative Beschulung behinderter Kinder.
Schulen können es einfach ablehnen ein gut gefördertes, intelligentes Kind mit Hörbehinderung zu unterrichten!!!
Wir fordern, in einem ersten Schritt, einen Rechtsanspruch auf die lernzielgleiche Integration!
Wir Eltern investieren sehr viel Zeit und Kraft in die Ausbildung unserer hörbehinderten Kinder, damit sie ihre Fähigkeiten bestmöglich entfalten können. Denn nur so werden sie ihren Platz in der Gesellschaft einnehmen und in ihr mitwirken können.
Wir sehen nicht, dass Politik, Schulverwaltung und Schule auf die Chancen einer frühzeitigen Diagnose und verbesserten technischen Versorgung konstruktiv zu reagieren beginnen.
Deshalb fordern wir die politische Verantwortlichen auf, das Neugeborenenhörscreening so schnell wie möglich für alle Kinder im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen zur Verfügung zu stellen!
Ebenso erwarten wir, dass das Förder- und Bildungssystem den erweiterten Möglichkeiten unseren hörgeschädigten Kinder angepasst wird!!!
Denn nur eine frühzeitige Diagnose und begabungsgerechte Förderung ermöglicht unseren Kindern eine optimale Entwicklung ihrer kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten.!!!
Wir Eltern sind gerne bereit an der Entwicklung neuer Konzepte mitzuarbeiten.
Integration ist kein Problem, dessen für und wider diskutiert werden kann, sondern eine Aufgabe, die den Menschen in einer demokratischen Gesellschaft aufgegeben ist.
(Jacob Muth)
Literatur:
Frerichs, Hajo H.: Integration – aber wie?! Hrsg.: Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Braunschweig, Abteilung Integration, 1998
Statistisches Bundesamt: Ausgaben der öffentlichen Haushalte für öffentliche Schulen im Haushaltsjahr 200 nach Schularten und Ländern in €.
(Für Niedersachsen: Grundschulen 3600 €, Orientierungsstufen 4400 €, Hauptschulen 5200 €, Realschulen 4500 €, Gymnasien 5600 €, Sonderschulen 11200 €)